Allgemeine Rechte & Pflichten
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in den Ferienwohnungen ist gegebenen Falls möglichnach Absprache mit dem Vermieter möglich.
Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt.
Die Kurtaxe ist vor Ort bei der Anmeldung zu zahlen und richtet sich nach der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz.
https://www.gemeinde-graalmueritz.de/fileadmin/media/Satzungen/Kurabgabesatzung.pdf
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Hierfür wurde eine zentrale Waschmöglichkeit im Gemeinschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner geschaffen. Die Nutzung der Geräte ist nach Einweisung gestattet. Das trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf dem Wäschetrockenplatz gestattet. Das spannen von Wäscheleinen auf den Balkonen ist nicht erwünscht.
Unser hauseigenen Parkplatz bietet 6 PKW-Stellplätze. Weitere Fahrzeuge können im öffentlichen Raum dicht bei den Ferienwohnungen abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge die Ausfahrt behindern.
Um Schäden an den Gebäuden zu vermeiden und aus Rücksicht auf die Bepflanzungen sind jegliche Ballsportarten im Garten untersagt. Ballspiele sind außerhalb unseres Gartengrundstückes jederzeit möglich.
Zusätzliches Mobiliar für Kinder, wie zum Beispiel Kinderbett und Kinderstuhl sind auf Anfrage vorhanden.
Die Benutzung von vorhanden Kinderspielzeug ist für Kinder bis 14 Jahre gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
Die Durchführung von Veranstaltungen oder Feiern über den familiären Kreis hinaus mit anderen Personen als den Gästen der Findling Ferienapartments sind nicht gestattet.
Alle Ferienwohnungen sind komplett mit Handtüchern (2 Handtücher 40×80 cm, 1 Händehandtuch & 1 Geschirrhandtuch) ausgestattet. Lediglich große Strandhandtücher sollten Sie sich selber mitbringen oder gegen Aufpreis bei uns leihen.
Es herrscht strickte Mülltrennungspflicht. Es wird nach Plaste, Papier, Bio, Restmüll getrennt. Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Müllsortierungspauschale in Höhe von bis zu 30,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.